Schulung erforderlich:
ZAH (Zahnarzthelfer/in [Berufsbezeichnung auf dem Abschlusszeugnis])
Freiwilliges Auffrischen der vorhandenen Kenntnisse (Empfehlung: wenn die Ausbildung länger als drei Jahre zurückliegt):
ZFA (Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r [Berufsbezeichnung auf
dem Abschlusszeugnis])
Vor Kursbeginn erhalten Sie ein Lernskript zur Vorbereitung auf unseren Kompaktkurs. Am Ende des Seminars bekommen Sie nach einer Wissensprüfung Ihr Zertifikat, was Sie zur Freigabe der Instrumente berechtigt.
Das Hygiene-Update:
- Medizinprodukte bewerten und nach Risiko einstufen
- Beurteilen und richtiges Bedienen der Reinigungs- und Desinfektionsgeräte sowie der Sterilisatoren Prüfen und Einhalten der prozessrelevanten Parameter Sichtkontrolle der Verpackung auf Kondensatrückstände bei der Sterilisation mit feuchter Hitze
- Prüfen der Kennzeichnung (Chargen-Nummer, Bediener)
- Bewerten der Indikatoren
- Dokumentation, und weiteres.
Die Aufsichtsbehörde prüft den Nachweis der Schulung im Rahmen der Praxisbegehung. Hygiene-Update für die Instrumentenfreigabe.