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Mitarbeiterunterweisung
Kompakt und rechtssicher – wir übernehmen’s für Sie

Jährlich stehen sie an – die Mitarbeiterunterweisungen. 15 Stück! Sie sind in der Pflicht, alle Mitarbeiter Ihrer Praxis zu unterweisen. Ansonsten drohen rechtliche Nachteile oder Haftungsrisiken. 90 % Ihrer Pflicht übernehmen wir für Sie. Wir unterweisen in allen relevanten Bereichen.

MitarbeiterunterweisungUnterweisungenArbeitsschutzDatenschutz
 

Inhalt

  • Allgemeiner Arbeitsschutz
  • Kostenlose Immunisierungsmöglichkeiten
  • Schweigepflicht
  • Jugendarbeitsschutz
  • Datenschutz
  • Röntgen, Laserstrahlung
  • Druckgeräte
  • Gefahrstoffverordnung
  • Medizinprodukte
  • Hygiene, Hygienepläne
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Sie bekommen von uns rechtssichere Unterlagen für die Personalakte. Und von Ihren Mitarbeitern die Dokumente sowie ein Unterweisungsformblatt für Ihre individuelle Praxisspezifikation (praxisinterne Begehung: »Wo steht der Feuerlöscher?« etc.). Diesen letzten kleinen Schritt dokumentieren Sie und haben damit die Pflicht der Mitarbeiterunterweisung erfüllt.

 

Ihr Dozent

Britta Meyer

ZFA, Mitarbeiterin der ZÄK-Bremen Fachbereich Migliederverwaltung

Kurspunkte
4

Teilnahmegebühren
Zahnärzte
82,00 EUR
ZFAs
82,00 EUR
Auszubildende
41,00 EUR
Nicht-Mitglieder
82,00 EUR
Termin

Mi., 19.02.2025 14:00 - 18:00Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen