Gemäß § 2 und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes müssen auch Zahnarztpraxen mit nur einer abhängig beschäftigten Person die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten.
Sie als Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, diese gesetzliche Verpflichtung umzusetzen.
Wenn Sie sich für 3. entscheiden, nehmen Sie als Sicherheitsverantwortlicher an einer 5-stündigen Einführungsveranstaltung als Motivations- und Informationsveranstaltung teil.
Neben den rechtlichen Grundlagen werden auch spezielle Arbeitsschutz- Inhalte wie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und die Interpretation von ausgewählten Arbeitsschutzsachverhalten erläutert.
Weitere Themengebiete sind u.a. der Brandschutz, Gefahrstoffe in der
Praxis, Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und die Organisation der Ersten Hilfe.
Gesetze und Verordnungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Sicherheitstechnik ändern sich regelmäßig. Deswegen ist eine Auffrischung des vorhandenen Wissens gemäß der DGUV-Vorschrift spätestens alle 5 Jahre erforderlich.
Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Problemstellungen aus der Praxis anzubringen.
Aktualisierungs-Fortbildung für die Sicherheitsverantwortlichen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung durch den Betriebsärztlichen- und Sicherheitstechnischen Dienst. Dr. Tobias Salomon bringt Sie mit Witz und Charme auf den neuesten Stand.
Aktualisierungskurs für alle, die am BuS-Dienst teilnehmen – auch hier gilt der 5-Jahreszeitraum. Für Sicherheitsverantwortliche und Mitarbeiter.
Dr. Tobias Salomon
Dr.-Ing., Sicherheitsingenieur bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Freier Sachverständiger für die Aufbereitung von Medizinprodukten für die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster in NRW, Mitarbeit im Normungsausschuss Mediz in (NAMed) Reinigungs-/Desinfektionsgeräte.
Kurspunkte
5
148,00 EUR
Fr., 07.03.2025 14:00 - 19:00Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen