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Ersterwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz
Röntgen nur ›mit Schein‹

Wer in der Zahnarztpraxis röntgt, muss ›den Schein haben‹.
Das betrifft:

RöntgenKenntnisseErstwerbStrahlenschutzZFAAusbildungAuszubildende
 

Inhalt

  • Alle ZAHs / ZFAs, die noch keine Kenntnisse im Strahlenschutz haben
  • Alle ZAHs / ZFAs, die den Aktualisierungskurs verpasst haben
  • Auszubildende, die in Bremen / Bremerhaven zur Schule gehen: Liebe Auszubildende, Sie werden automatisch nach der GAP 1 von der Zahnärztekammer Bremen eingeladen
  • Auszubildende, die Ihre Prüfung vorziehen wollen. Vorzieher müssen sich selbst rechtzeitig anmelden
  • Fachkräfte aus dem medizinischen Bereich, die in einer zahnärztlichen Praxis arbeiten, können die Kenntnisse im Strahlenschutz hier erwerben (Auszubildende zur MFA müssen bis zur erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung warten).

Liebe Auszubildende, bitte denken Sie daran: Nur mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz werden Sie zur Abschlussprüfung zugelassen!

Inhalte:

  • Röntgenphysik
  • Biologische Wirkungen der Röntgenstrahlen
  • Die wichtigsten Bestimmungen der Röntgenverordnung z. B. Aufzeichnungspflicht, Strahlenschutz, Qualitätskontrollaufnahmen
  • Dunkelkammerarbeit
  • Einstellübungen, z. B. intraorale Aufnahmetechniken, Halbwinkeltechnik, Rechtwinkeltechnik, exzentrische Projektion.

Wichtig: der Schein muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

 

Ihr Dozent

Dr. Michael Schawacht

Zahnarzt und Fachzahnarzt für Oralchirurgie in eigener Praxis in Mönchengladbach

Teilnahmegebühren

166,00 EUR

Eine Anmeldung für Zahnarzt/Zahnärztin zu diesem Kurs ist nicht möglich.

Termine

Fr., 05.12.2025 14:00 - 19:30Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen

Sa., 06.12.2025 09:00 - 14:30Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen