Wer in der Zahnarztpraxis röntgt, muss ›den Schein haben‹.
Das betrifft:
• Alle ZAHs / ZFAs, die noch keine Kenntnisse im Strahlenschutz haben
• Alle ZAHs / ZFAs, die den Aktualisierungskurs verpasst haben
• Auszubildende, die in Bremen / Bremerhaven zur Schule gehen: Liebe Auszubildende, Sie werden automatisch nach der Zwischenprüfung von der Zahnärztekammer Bremen eingeladen
• Auszubildende, die Ihre Prüfung vorziehen wollen. Vorzieher müssen sich selbst rechtzeitig anmelden
• Fachkräfte aus dem medizinischen Bereich, die in einer zahnärztlichen Praxis arbeiten, können die Kenntnisse im Strahlenschutz hier erwerben (Auszubildende zur MFA müssen bis zur erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung warten).
Liebe Auszubildende, bitte denken Sie daran: Nur mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz werden Sie zur Abschlussprüfung zugelassen!
Inhalte:
• Röntgenphysik
• Biologische Wirkungen der Röntgenstrahlen
• Die wichtigsten Bestimmungen der Röntgenverordnung z. B. Aufzeichnungspflicht, Strahlenschutz, Qualitätskontrollaufnahmen
• Dunkelkammerarbeit
• Einstellübungen, z. B. intraorale Aufnahmetechniken, Halbwinkeltechnik, Rechtwinkeltechnik, exzentrische Projektion.
Wichtig: der Schein muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Dr. Michael Schawacht
Zahnarzt und Fachzahnarzt für Oralchirurgie in eigener Praxis in Mönchengladbach
166,00 EUR
Eine Anmeldung für Zahnarzt/Zahnärztin * zu diesem Kurs ist nicht möglich.
Fr., 28.08.2026 14:00 - 19:30Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen
Sa., 29.08.2026 09:00 - 14:30Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen