Informationen der BZÄK3G in der Zahnarztpraxis

3G in der Praxis

Mit Datum vom 24. November 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Für die Zahnarztpraxis wird durch diese Neuregelungen eine umfassende Testpflicht für das Praxispersonal und Besucher (nicht: Patientinnen und Patienten) eingeführt.

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