Weiterbildung

 

Ausländische Fachzahnarztanerkennung

Die in einem Drittstaat erworbene Weiterbildung erkennt die ZÄK-Bremen an, wenn diese der fachzahnärztlichen Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Bremen entspricht. Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit beziehen wir die erworbene Berufserfahrung und Zusatzausbildungen mit ein. Erst bei der Feststellung von wesentlichen Unterschieden prüfen wir die Eignung.

Wichtig: Um Ihren im Ausland erworbenen Fachzahnarzt anerkennen zu lassen, ist die deutsche Approbation erforderlich. Diese erteilt die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz heike.ver@gesundheit.bremen.de

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie hier: