RöntgenÄnderung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Ab dem 01.01.2023 müssen erstmals in Betrieb genommenen Röntgengeräte über eine Funktion verfügen, die die Expositionsparameter elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung durch die Röntgenstelle elektronisch nutzbar macht.