RechtWer darf Behandlungsentscheidungen treffen?
Existiert bei erwachsenen Patienten, die ihre Angelegenheiten aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können, ein Bevollmächtigter oder vom Gericht bestellter Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Gesundheitsangelegenheiten“, entscheiden diese über die Behandlungsmaßnahmen zum Wohle des Patienten.
