Altersversorgungswerk VZB

Aktuelles

  • Laut eines Presseberichts hat das VZB eine erste Schadensersatzforderung gegen einen Wirtschaftsprüfer erhoben. Es geht um annähernd 82 Mio. €:
    https://www.private-banking-magazin.de/zahnaerzte-versorgungswerk-fordert-82-millionen-von-wirtschaftspruefer/
  • Zahnärztekammer Berlin: Nach den Wahlen zur Kammerversammlung im vergangenen Herbst sind Veränderungen in der Zusammensetzung der Vertreterversammlung des VZB möglich. Am 22.01.2026 hat die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin eine neue Präsidentin und einen neuen Vorstand gewählt:
    https://www.zaek-berlin.de/presse/meldungen/aktuelles/aktuelles-detail/article/dr-bianca-goepner-fleige-ist-neue-praesidentin-der-zahnaerztekammer-berlin-1.html
  • Das VZB informiert auf der Startseite über die Beiträge 2026: https://www.vzberlin.org. Hintergrund der veränderten Beiträge ist die aktualisierte Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge verändern sich für die Versicherten, die den Regelbeitrag gem. § 40 abs. 4 der VZB-Satzung gewählt haben.
  • In aktuellen Massenmails werden Zahnärzte aufgefordert einen „Offenen Brief an die Senatorin Giffey“ zu zeichnen. Die ZÄK HB unterstützt diese Forderung nicht, denn unter anderem enthält dieses Schreiben auch unzutreffende Aussagen zur Versorgungssituation im Bundesland Bremen. Die KZV Bremen führt hierzu am 12.01.2026 aus:
    „Im Lande Bremen ist in keinem Versorgungsbezirk eine drohende oder gar eingetretene Unterversorgung festzustellen. Die zahnärztliche Versorgung ist auf absehbarer Zeit sichergestellt.  
    Die Zahlen der KZV Bremen deuten keinen drohenden Zusammenbruch der zahnärztlichen Versorgung an. Erkenntnisse zum kausalen Zusammenhang einer Niederlassung oder Abwanderung und der Möglichkeit von zukünftigen Renten oder der Höhe der Beitragszahlung zum Versorgungswerk liegen uns nicht vor. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel eine finanzielle Förderung der Gemeinde oder des Landkreises im Land Brandenburg, wiegen bei der Niederlassungsentscheidung schwerwiegender und fallen auch mal zum Nachteil Bremens aus.“
  • Eine AfD-Abgeordnete hat zehn Fragen zum VZB als schriftliche Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin gestellt. Die Antwort ging am 29.12.2025 beim Abgeordnetenhaus ein:
    https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-24623.pdf
  • Die Spitzenorganisation der 91 Versorgungswerke ist die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. Die ABV hat im Dezember auf Presseberichte zum Thema VZB reagiert: „Bedeutet Kapitaldeckung Casinozockerei?  Eine notwendige Klarstellung“ https://abv.de/aktuell.html
  • Seit mehreren Monaten kursieren Meldungen zu Fehlinvestitionen, möglichen Verlusten und Fehlverhalten der Entscheidungsträger in der Vergangenheit. Mit der Aufklärung wurden mehrere Kanzleien beauftragt. Auf der Sitzung des VZB am 29.11.2025 wurden erstmals mitgliederöffentlich konkrete Angaben zu erwarteten Verlusten gemacht. Welche Auswirkungen diese auf die Bilanz des VZB haben werden sowie resultierende Konsequenzen und Maßnahmen sind aktuell noch unklar. Der Jahresabschluss 2024 wird im 1. Quartal 2026 erwartet.
  • Die Zahnärztekammer Bremen bereitet mit dem VZB eine Veranstaltung in Bremen vor. Ziel ist es, dass die Bremer Versicherten die Gelegenheit haben, Informationen direkt von den Repräsentanten des VZB zu erhalten. Sobald die Details der Umsetzung geklärt sind, werden die Mitglieder des VZB darüber informiert.  
  • Die von der Zahnärztekammer Bremen benannten Vertreter in den Gremien des Versorgungswerks nehmen ihre Aufgaben mit Verantwortungsbewusstsein wahr.


Letzte Aktualisierung: 04.03.2026

 

HintergründeDas Versorgungswerk

Das Heilberufsgesetz (HBG) Bremen regelt im § 11 die Schaffung von Versorgungswerken und gibt die Möglichkeit diese bundeslandübergreifend zu organisieren. Die ZÄK Bremen hat sich mit der ZÄK Brandenburg dem Versorgungswerk Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. angeschlossen (www.vzberlin.org, Rechtsgrundlagen: HBG § 22 und die Anschlusssatzung).  

Die Interessen der Mitglieder aus Bremen werden in der Vertreterversammlung, im Verwaltungsausschuss und im Aufsichtsausschuss durch benannte Repräsentanten vertreten. 

Das Versorgungswerk Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt öffentliche Aufgaben wahr, die durch Gesetze und Satzungen definiert werden. Ihr Handeln wird durch die Rechtsaufsicht überwacht. Damit wird rechtmäßiges Handeln sichergestellt. Die Aufsicht über das Versorgungswerk wird geführt durch: 

  • Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin 
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (Versicherungsaufsicht) 


 

Informationen

Im Kammerexpress war das Versorgungswerk regelmäßig Thema (siehe nebenstehende Downloads).

Die Präsidentin der ZÄK Bremen hat die Mitglieder darüber hinaus anlassbezogen direkt im Februar, August und Oktober 2025 per Mail informiert.

Ausblick

Die Zahnärztekammer Bremen beteiligt sich nicht an Spekulationen und wird die Mitglieder informieren, sobald belastbare Ergebnisse vorliegen.

Alle Mitglieder des Versorgungswerks können Informationen des Versorgungswerks direkt über die Homepage im Mitgliederbereich abrufen (www.vzberlin.org).

Auskünfte zu Rente, Anwartschaft und zu den Investitionen kann nur das Versorgungswerk beantworten.