ab 1. August 2020Ausbildungsvergütung
Der Vorstand der Zahnärztekammer beschließt jährlich über eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung. Der Ausbildende verpflichtet sich, die Ausbildungsvergütung entsprechend zu aktualisieren und zu zahlen.
- 830,00 € im 1. Ausbildungsjahr
- 870,00 € im 2. Ausbildungsjahr
- 920,00 € im 3. Ausbildungsjahr