Behauptungen versus Tatsachen

Nicht zuletzt durch das zunehmende Auftreten von Informationen, die durch künstliche Intelligenz erzeugt werden, ist es wichtig, dass Informationenquellen existieren, denen vertraut werden kann, wo überprüfbare Fakten zuverlässig dargestellt werden. In verschiedenen Medienbereichen haben sich in den letzten Jahren „Faktenchecks“ etabliert, die diese Funktion wahrnehmen.

Die Zahnärztekammer Bremen möchte durch das Vorhalten von geprüften Inhalten ihren Beitrag leisten, auch um die Versachlichung von Diskussionen zu stärken.

Auf dieser Webseite werden Informationen, die auf unterschiedlichen Wegen verbreitet wurden, aufgegriffen und die Sachlage zu ausgewählten Inhalten aus Sicht der ZÄK HB dargestellt. Die Darstellung der Sach- und Faktenlage vermeidet Wertungen und Interpretationen und bietet überprüfbare und geprüfte Aussagen und wird regelmäßig aktualisiert.


 

Petition an Berliner Senat als Aufsichtsbehörde mit sechs Forderungen

Quelle:

Februar 2026:
Massenmail mit Hinweis auf laufende Petition „Berliner Aufsicht versagt -Renten retten“

Behauptung / Thema


Sachlage / Fakten


  1. Vollständige Offenlegung der getätigten Investitionen

Die Offenlegung kann nur das VZB durchführen. Zur Analyse der Situation wurden bereits vor ca. einem Jahr Wirtschaftsprüfer und Kanzleien beauftragt. Die Forderung geht daher ins Leere.


2. Sonderprüfung durch Landesrechnungshof

Thema einer Sonderprüfung durch den LRH könnte gem. gesetzl. LRH-Aufgaben allenfalls die Überprüfung der Aufsichtstätigkeiten sein und ist damit thematisch identisch zu 3.


3. Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus

Dieses Thema liegt bei den Abgeordneten, denn: Ein Untersuchungsausschuss wird nur dann eingesetzt, wenn ein Viertel der Abgeordneten einen entsprechenden Auftrag erteilt.


4. Rückholung verlorener Gelder

Der zivilrechtliche Weg: Klage durch geschädigte VZB-Mitglieder bei den Gerichten (die Schadenshöhe muss dafür bekannt und nachgewiesen werden). Die Forderung geht daher ins Leere.


5. Zusicherung, dass laufende und zukünftige Rentenzahlungen nicht gekürzt werden

Eine solche Zusicherung kann nur das VZB geben. Das VZB kann nur Rentenzahlungen leisten, für die das Geld vorhanden ist. Die Forderung geht daher ins Leere.


6. Reform der Aufsicht, damit künftig keine riskanten oder intransparenten Investments mehr getätigt werde

Die Investitionsentscheidungen werden vollständig vom durch die VZB-Mitglieder gewählten Gremium getroffen (Verwaltungsausschuss). Die Mitglieder können durch entsprechende Besetzung der Gremien diese Forderung umsetzen. Eine Investitionsstrategie fällt nicht in den Aufgabenbereich oder die Möglichkeiten der Aufsicht (weder Rechtsaufsicht noch Versicherungsaufsicht sind hierzu befugt). Die Forderung geht daher ins Leere.


 

Reaktion der Kammer auf „Offenen Brief an die Senatorin Giffey“

Quelle:

Januar 2026:
Massenmail 

Behauptung / Thema

Sachlage / Fakten

1. Kritisches Hinterfragen, ob die Informationen auf der ZÄK-VZB-Seite ausreichen, „um… Vertrauen…zurückzugewinnen“

Die ZÄK-HB-Seite zum „Altersversorgungswerk VZB“ bietet einen Überblick über Kommentare der ZÄK HB zum Thema VZB, bietet grundsätzliche sachliche Informationen zum VZB und stellt aktuelle Entwicklungen im VZB dar. 

 

Zur Delegierten Versammlung am 09.12.2025 wurden einige Aussagen gemacht

Quelle:

Dezember 2025:
Massenmail 

Behauptung / Thema


Sachlage / Fakten


1. „…Ebenfalls wurde der Antrag auf Aufzeichnung…nicht behandelt.“

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Die DV hat den Antrag behandelt, darüber abgestimmt und ihn abgelehnt.


2. Eine Erhöhung des Kammerbeitrags könnte deshalb notwendig werden.

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Die DV hat ausdrücklich für 2026 den Beschluss gefasst: „Die Höhe der Mitgliedsbeiträge bleibt unverändert bestehen. 


3. „…denn die Monatsbeiträge von 144 € sind dank des Fortbildungsinstituts die teuersten von allen ZÄK Deutschlands.“

Die Aussagen treffen nachweislich nicht zu. Die Bremer Kammerbeiträge sind nicht die höchsten in Deutschland (z.B. höherer Kammerbeitrag in Baden-Württemberg). 

Die ZÄK HB hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Bremischen Heilberufsgesetz definierte Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört u.a. das Angebot von Fortbildungsveranstaltungen für Zahnärzte und „von in der Gesundheitsversorgung Tätigen“ 


4. „…die…nicht zur…WEU gehörigen Delegierten…stimmten… gegen die Anträge der Fraktion WEU.“

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Bei zwei Anträgen der WEU haben sich Delegierte enthalten und somit nicht gegen die Anträge votiert.


5. „…In den Jahrzehnten zuvor waren die Posten im VZB durch demokratische Wahl in der Bremer Delegiertenversammlung vergeben worden,…"

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Die Mitglieder des VZB-Verwaltungsausschusse und des VZB-Aufsichtsausschusses werden gemäß VZB-Satzung durch die Mitglieder der VZB-Vertreterversammlung gewählt und nicht durch die DV der ZÄK HB als „Posten vergeben“.


6. „Bei HanseGarnelen war Rolf Weggen Vorstandsvorsitzender."

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Rolf Weggen war zu keinem Zeitpunkt Vorstandsvorsitzender bei HanseGarnelen (auf dem Internetauftritt von HanseGarnelen wurde von 2022- 2025 Herr Dipl. Ing. Rupert Bauer als Vorstand aufgeführt).