Behauptungen versus Tatsachen

Nicht zuletzt durch das zunehmende Auftreten von Informationen, die durch künstliche Intelligenz erzeugt werden, ist es wichtig, dass Informationenquellen existieren, denen vertraut werden kann, wo überprüfbare Fakten zuverlässig dargestellt werden. In verschiedenen Medienbereichen haben sich in den letzten Jahren „Faktenchecks“ etabliert, die diese Funktion wahrnehmen.

Die Zahnärztekammer Bremen möchte durch das Vorhalten von geprüften Inhalten ihren Beitrag leisten, auch um die Versachlichung von Diskussionen zu stärken.

Auf dieser Webseite werden Informationen, die auf unterschiedlichen Wegen verbreitet wurden, aufgegriffen und die Sachlage zu ausgewählten Inhalten aus Sicht der ZÄK HB dargestellt. Die Darstellung der Sach- und Faktenlage vermeidet Wertungen und Interpretationen und bietet überprüfbare und geprüfte Aussagen und wird regelmäßig aktualisiert.


 

Massen-E-Mail der Gruppe WEU mit falschen Behauptungen über die Präsidentin der ZÄK HB

Quelle:

Massenmail vom 15.April 2026, 11:44 Uhr mit dem Betreff: Rentenkatastrophe: VZB konstituierende Vertreterversammlung Samstag 18.2.26 um 10.00 Uhr

Behauptung / Thema


Sachlage / Fakten


  1. VZB konstituierende Vertreterversammlung Samstag 18.2.26 um 10.00 Uhr.

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Die konstituierende Vertreterversammlung findet am Samstag, 18. April 2026 in Berlin statt.


2. Für Bremen ist Frau Maria Schletter die Vertreterin in der Vertreterversammlung. Sie hat sich selbst ohne die erforderliche demokratische Wahl zur Vertreterin ernannt.

Die Aussage zur Ernennung trifft nachweislich nicht zu. Der Vorstand der ZÄK HB hat Frau Schletter durch Beschluss ordnungsgemäß benannt.


3. Weiterhin hat Frau Schletter ohne öffentliche Ausschreibung oder demokratische Wahl die Bremer Kandidaten für die Wahl des Verwaltungsaussschusses und des Aufsichtsausschusses benannt. Sozusagen im Bekanntenkreis.         

Die Aussagen treffen nachweislich nicht zu. Eine öffentliche Ausschreibung ist in keiner der geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen. Der demokratisch legitimierte Vorstand der ZÄK HB hat die Bremer Kandidaten zur Wahl in den Verwaltungsausschuss und in den Aufsichtsausschuss ordnungsgemäß benannt. Die zur Wahl benannten Personen wurden nicht aus einem Bekanntenkreis rekrutiert, sondern hatten sich zur Verfügung gestellt.


4. Berlin entsendet 8 Vertreter in die Vertrerversammlung des VZB, Brandenburg entsendet 3 Vertreter und Bremen entsendet einen Vertreter, entsprechend der Zahl der Mitgliedszahnärzte. 

Die Aussagen treffen nachweislich nicht zu. Auf Grundlage der aktuellen Mitgliederanteile entsenden die ZÄK Berlin 7 Vertreter in die Vertreterversammlung, die ZÄK Bandenburg 4 Vertreter und die ZÄK HB 1 Vertreter in die Vertreterversammlung des VZB.


5. Obwohl sie nicht gewählt wurde, hat sich Frau Schletter selbst zur Bremer Vertreterin ernannt worden. 

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Frau Schletter hat sich nicht selbst zur Vertreterin ernannt, sondern der Vorstand der ZÄK HB hat Frau Schletter durch Beschluss ordnungsgemäß benannt.


6. Seitdem schwebt ein noch nicht entschiedener Rechtsstreit über ihre Selbstbenennung zur stimmberechtigten Vertreterin.

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Der Gegenstand des laufenden Rechtsstreits ist nicht die Benennung von Frau Schletter, sondern das angewandte Verfahren der Benennung. Frau Schletter hat sich nicht selbst zur Vertreterin ernannt, sondern der Vorstand der ZÄK HB hat Frau Schletter durch Beschluss ordnungsgemäß benannt.
Die Rechtsaufsicht in Bremen hat sich mit der Frage der vollzogenen Benennung befasst, geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 06.11.2024 bestätigt, dass „…die Präsidentin der Zahnärztekammer Bremen Frau Maria Schletter rechtmäßig als Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks benannt wurde und damit stimmberechtigt an den Sitzungen des Versorgungswerks teilnehmen darf. Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 3 der Satzung über den Anschluss der Kammerangehörigen der Zahnärztekammer Bremen an das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin vom 07.1.2021…
Auch die Berliner Aufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege) hat sich mit dem Sachverhalt beschäftigt und mit Schreiben vom 29.11.2024 mitgeteilt: „…Die Berliner Aufsichtsbehörde bestätigt damit ausdrücklich die ordnungsgemäße Besetzung der Vertreterversammlung mit den benannten Personen,…Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ich mir für den Fall des Zuwiderhandelns aufsichtsrechtliche Maßnahmen vorbehalte.

 

Petition an Berliner Senat als Aufsichtsbehörde mit sechs Forderungen

Quelle:

Februar 2026:
Massenmail mit Hinweis auf laufende Petition „Berliner Aufsicht versagt -Renten retten“

Behauptung / Thema


Sachlage / Fakten


  1. Vollständige Offenlegung der getätigten Investitionen

Die Offenlegung kann nur das VZB durchführen. Zur Analyse der Situation wurden bereits vor ca. einem Jahr Wirtschaftsprüfer und Kanzleien beauftragt. Die Forderung geht daher ins Leere.


2. Sonderprüfung durch Landesrechnungshof

Thema einer Sonderprüfung durch den LRH könnte gem. gesetzl. LRH-Aufgaben allenfalls die Überprüfung der Aufsichtstätigkeiten sein und ist damit thematisch identisch zu 3.


3. Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus

Dieses Thema liegt bei den Abgeordneten, denn: Ein Untersuchungsausschuss wird nur dann eingesetzt, wenn ein Viertel der Abgeordneten einen entsprechenden Auftrag erteilt.


4. Rückholung verlorener Gelder

Der zivilrechtliche Weg: Klage durch geschädigte VZB-Mitglieder bei den Gerichten (die Schadenshöhe muss dafür bekannt und nachgewiesen werden). Die Forderung geht daher ins Leere.


5. Zusicherung, dass laufende und zukünftige Rentenzahlungen nicht gekürzt werden

Eine solche Zusicherung kann nur das VZB geben. Das VZB kann nur Rentenzahlungen leisten, für die das Geld vorhanden ist. Die Forderung geht daher ins Leere.


6. Reform der Aufsicht, damit künftig keine riskanten oder intransparenten Investments mehr getätigt werde

Die Investitionsentscheidungen werden vollständig vom durch die VZB-Mitglieder gewählten Gremium getroffen (Verwaltungsausschuss). Die Mitglieder können durch entsprechende Besetzung der Gremien diese Forderung umsetzen. Eine Investitionsstrategie fällt nicht in den Aufgabenbereich oder die Möglichkeiten der Aufsicht (weder Rechtsaufsicht noch Versicherungsaufsicht sind hierzu befugt). Die Forderung geht daher ins Leere.


 

Reaktion der Kammer auf „Offenen Brief an die Senatorin Giffey“

Quelle:

Januar 2026:
Massenmail 

Behauptung / Thema

Sachlage / Fakten

1. Kritisches Hinterfragen, ob die Informationen auf der ZÄK-VZB-Seite ausreichen, „um… Vertrauen…zurückzugewinnen“

Die ZÄK-HB-Seite zum „Altersversorgungswerk VZB“ bietet einen Überblick über Kommentare der ZÄK HB zum Thema VZB, bietet grundsätzliche sachliche Informationen zum VZB und stellt aktuelle Entwicklungen im VZB dar. 

 

Zur Delegierten Versammlung am 09.12.2025 wurden einige Aussagen gemacht

Quelle:

Dezember 2025:
Massenmail 

Behauptung / Thema


Sachlage / Fakten


1. „…Ebenfalls wurde der Antrag auf Aufzeichnung…nicht behandelt.“

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Die DV hat den Antrag behandelt, darüber abgestimmt und ihn abgelehnt.


2. Eine Erhöhung des Kammerbeitrags könnte deshalb notwendig werden.

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Die DV hat ausdrücklich für 2026 den Beschluss gefasst: „Die Höhe der Mitgliedsbeiträge bleibt unverändert bestehen. 


3. „…denn die Monatsbeiträge von 144 € sind dank des Fortbildungsinstituts die teuersten von allen ZÄK Deutschlands.“

Die Aussagen treffen nachweislich nicht zu. Die Bremer Kammerbeiträge sind nicht die höchsten in Deutschland (z.B. höherer Kammerbeitrag in Baden-Württemberg). 

Die ZÄK HB hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Bremischen Heilberufsgesetz definierte Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört u.a. das Angebot von Fortbildungsveranstaltungen für Zahnärzte und „von in der Gesundheitsversorgung Tätigen“ 


4. „…die…nicht zur…WEU gehörigen Delegierten…stimmten… gegen die Anträge der Fraktion WEU.“

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Bei zwei Anträgen der WEU haben sich Delegierte enthalten und somit nicht gegen die Anträge votiert.


5. „…In den Jahrzehnten zuvor waren die Posten im VZB durch demokratische Wahl in der Bremer Delegiertenversammlung vergeben worden,…"

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Die Mitglieder des VZB-Verwaltungsausschusse und des VZB-Aufsichtsausschusses werden gemäß VZB-Satzung durch die Mitglieder der VZB-Vertreterversammlung gewählt und nicht durch die DV der ZÄK HB als „Posten vergeben“.


6. „Bei HanseGarnelen war Rolf Weggen Vorstandsvorsitzender."

Die Aussage trifft nachweislich nicht zu. Rolf Weggen war zu keinem Zeitpunkt Vorstandsvorsitzender bei HanseGarnelen (auf dem Internetauftritt von HanseGarnelen wurde von 2022- 2025 Herr Dipl. Ing. Rupert Bauer als Vorstand aufgeführt).