BerufsbildungsgesetzFragen und Antworten

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§15(3) BBiGMuss ich nach der Schule in die Praxis?

Nein. In Bremen haben wir Blockunterricht mit mindestens 25 U-Stunden (an mindestens fünf Tagen). Das ist gleichgestellt mit einer Vollzeitwoche. Du musst also nach der Schule nicht in die Praxis. Du hast Zeit zum Lernen und Ausruhen. Dein Ausbilder muss dich freistellen.

 

§15 BBiGFreistellung während der Berufsschulzeit?

Deine Ausbildungspraxis ist verpflichtet, dich zur Berufsschule zu schicken. Dein Ausbilder darf dich in dieser Zeit nicht zum Arbeiten in der Praxis einsetzen. Die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor.

 

§15 & §19 BBiGNachhilfe

Auch die Nachhilfe ist Arbeitszeit und wird entsprechend angerechnet und vergütet.

 

§17 BBiG & §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchGÜberstunden

Seit Mai 2019 ist dein Betrieb verpflichtet, deine Arbeitsstunden und die Pausen zu erfassen (elektronisch oder manuell). Sollte dies bei dir nicht der Fall sein, schreibe deine geleisteten Arbeitszeiten auf die Minute auf. Bitte ergänze, was du in deinen Überstunden gemacht hast und wer ggf. dabei war. Falls dein Betrieb nicht von sich aus deine Überstunden in Freizeit ausgleicht oder ausbezahlt, sprich dies bei deinem Ausbilder an. Sammle deine Zeitnachweise, damit du später deine Arbeit belegen kannst.

 

§19 BBiGMinusstunden

Wenn du Minusstunden angesammelt hast: Der Betrieb muss dir nach § 19 des BBiG die Ausbildungsvergütung weiterzahlen, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt. Zum Beispiel: Dein Ausbilder bzw. deine Ausbilderin schickt dich zwei Stunden früher nach Hause, weil es nichts mehr zu tun gibt. Du bist dann freigestellt. Das heißt, diese Zeit gilt für dich als Arbeitszeit und muss dir deswegen auch bezahlt werden. Bitte beachte: Damit hast du keine Minusstunden.

 

§14 (5.2) BBiGAusbildungsnachweisheft

Du musst ein Berichtsheft führen. Ab Sommer 2023 ist dies digital möglich. Dein Ausbilder ist verpflichtet, dich daran zu erinnern und deine Berichte durchzusehen. Du bist verpflichtet, auch ohne Aufforderung deine Berichte vorzulegen. Im Gesetz steht, dass du deine Berichte während der Arbeitszeit schreiben sollst.

 

§15 Abs. 1 BBiGHabe ich vor der Prüfung frei?

Ja. Am Tag vor deiner Abschlussprüfung muss dich dein Ausbilder freistellen. Dieser freie Tag gilt als Arbeitszeit (§ 15 Abs. 2 Nr. 5 BBiG).

 

§14 (3) BBiGMuss ich Fenster putzen? Oder die Toiletten?

Nein. Auszubildende dürfen nur Aufgaben ausführen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften entsprechen.

 

§14 Abs. 1 Nr. 5 BBiGBetriebsklima/Fürsorgepflicht

Dein Ausbilder hat die Aufgabe, dich charakterlich zu fördern und darauf zu achten, dass du sittlich und körperlich nicht gefährdet bist. Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Am Besten kann man es mit einem Erziehungsverhältnis vergleichen. Dein Ausbilder muss sich um den Betriebsfrieden und um ein gutes Miteinander kümmern.

 

§17 Abs. 1 BBiGVergütung

Deine Ausbildungsvergütung steigt in jedem Ausbildungsjahr an. Die Erhöhungen, die die Zahnärztekammer festlegt, gelten auch für bestehende Verträge. Informiere dich bei deiner Zahnärztekammer oder lege dort deine Gehaltsbescheinigung vor.

 

Muss ich bleiben?Ich fühle mich nicht wohl in der Praxis.

Wende dich an die Zahnärztekammer. Schreibe auf, was dir an deiner Praxis/deinem Chef/deiner Chefin/an deinen Kollegen nicht gefällt. Wir beraten dich gerne und vermitteln in Konfliktfällen. In Ausnahmefällen ist auch ein Praxiswechsel möglich. Zuvor solltest du jedoch versuchen, mit deinem Ausbilder/deiner Ausbilderin in einem Gespräch die Unstimmigkeiten zu klären.