Sprachprüfung/Gleichwertigkeitsprüfung § 13 ZHG
Sie haben Ihr zahnärztliches Studium weder in Deutschland noch in einem anderen Mitgliedstaat der EU absolviert? Jetzt möchten Sie sich in Deutschland als Zahnarzt in eigener Praxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft niederlassen?
Die zahnärztliche Approbation wird erteilt, wenn Sie den gleichwertigen Kenntnisstand in einer Prüfung nachweisen.
Weitere Informationen dazu, finden Sie auf der Seite der BZÄK.