Wer im Ausland eine berufliche Tätigkeit ausüben möchte, benötigt hierfür ein „Certificate of good standing“. Dieser Nachweis berechtigt Sie zur uneingeschränkten Ausübung des zahnärztlichen Berufs. Zusätzlich ist es eine Bescheinigung, dass keine berufsrechtlichen und disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden. Das „Certificate of good standig“ beantragen Sie bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.