Hygienepauschale im neuen "Gewand"
Ab 1. Januar 2022 können Sie die Hygienepauschale mit der Nr. 383 GOÄ analog (2,3- facher Faktor/4,02 €) berechnen.
Die Verlängerung gilt bis zum 31. März 2022
Ab 1. Januar 2022 können Sie die Hygienepauschale mit der Nr. 383 GOÄ analog (2,3- facher Faktor/4,02 €) berechnen.
Die Verlängerung gilt bis zum 31. März 2022