Informationen der BZÄKCorona-Hygienepauschale

Hygienepauschale im neuen "Gewand"

Ab 1. Januar 2022 können Sie die Hygienepauschale mit der Nr. 383 GOÄ analog (2,3- facher Faktor/4,02 €) berechnen.

Die Verlängerung gilt bis zum 31. März 2022

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