ÄnderungenCorona-Schutzmaßnahmen werden aufgehoben

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Bremer Gesundheitsbehörde hebt Corona Schutzmaßnahmen auf

Alle in der Bremer Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung aufgeführten Schutzmaßnahmen entfallen zum 02.02.2023. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Isolationspflicht,
  • die Testnachweispflicht,
  • das Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Personennahverkehr und in Gemeinschaftsunterkünften, usw.

Tragepflicht von FFP 2-Masken für Patienten

Für Patienten besteht weiterhin eine Tragepflicht von FFP 2-Masken in Arzt- und Zahnarztpraxen. Rechtsgrundlage: § 28b Abs. 1, Punkt 5a IfSG (gültig bis voraussichtlich 07.04.2023)

SARS-CoV 2 ArbSchVO zum 02.02.2023 aufgehoben

Auch die Schutzmaßnahmen der Corona Arbeitsschutzverordnung enden am 02.02.2023. Das bedeutet:

  • Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für die Mitarbeiter entfällt. Es liegt nach Erstellen einer individuellen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes in der Verantwortung des Zahnarztes, ob in seiner Praxis die Beschäftigten zum Schutz weiterhin FFP2-Masken tragen sollen oder ob ein MNS ausreicht.
  • Auch die Testangebotspflicht entfällt.

Weitere Informationen unter bmas.de