Änderungen der DIN-Normen für Verbandkästen
Die DIN 13157 (kleiner Verbandskasten = bis 20 Beschäftige) und die DIN 13169 (großer Verbandskasten = ab 21 Beschäftigte) wurden aktualisiert und die Inhalte angepasst.
Diese Normen gelten für kleine/große Verbandskästen, die in Betrieben, zum Beispiel in Zahnarztpraxen, für die Erste Hilfe erforderlich sind.
Im kleinen Verbandskasten befindet sich im Vergleich zum großen Verbandskasten die Hälfte des Materials. Bei mehr als 21 Mitarbeitern können Sie auch 2 kleine Verbandskästen vorhalten.