Praxisführung - GOZ-TippsDie implantatbezogene Analyse (9000 GOZ) – eine Komplexleistung

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Vor einer Implantation ist (oft) eine umfangreiche diagnostische Planung notwendig. Beurteilt wird hierbei das Knochenangebot des Kiefers sowie angrenzende Weichgewebsstrukturen. Diese Planung/Analyse berechnen Sie mit der Nr. 9000 GOZ. Aber was genau ist Bestandteil der Leistung?

Leistungsinhalt der Nr. 9000 GOZ:                                                                

  • Implantatbezogene Analyse,  
  • Vermessung des Alveolarfortsatzes,
  • Vermessung des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen Strukturen, (z. B. Kieferhöhle),
  • Vermessung der Schleimhaut,  
  • metrische Auswertung von radiologischen Befundunterlagen (auch fremder Röntgenaufnahmen),
  • metrische Auswertung von Modellen,  
  • Metrische Auswertung von Fotos,  
  • Feststellen der Implantatposition gegebenenfalls mit Hilfe einer individuellen Schablone zur Diagnostik,  
  • Implantatauswahl.

Wie oft können Sie die Nr. 9000 GOZ berechnen?

Grundsätzlich gilt:

  • einmal pro Kiefer.
    Die Anzahl der Implantate und die Schwierigkeit des Vermessens oder die unterschiedlichen Anforderungen an die Implantattechnik berücksichtigen Sie durch das Erhöhen des Steigerungsfaktors.

Allerdings, keine Regel ohne Ausnahme:

  • Werden in einem Kiefer mehrere Implantate in einem zeitlichen Abstand gesetzt, so ist der Zahnarzt berechtigt, vor jeder Implantation eine neue Analyse vorzunehmen.
  • Wird die klinische Situation durch präimplantologische chirurgische Eingriffe verändert und wird dadurch eine erneute Analyse notwendig, können Sie die Nr. 9000 GOZ erneut berechnen.
  • Unterschiedliche (alternative) Behandlungskonzepte erfordern möglicherweise eine zweite Analyse, die Sie nach der Nr. 9000 GOZ berechnen können. Auf der Rechnung sollten Sie diesen besonderen Fall jedoch begründen.

Der Überweisungsfall:

Im Überweisungsfall können sowohl Sie als auch der weiterbehandelnde Kollege die Nr. 9000 GOZ berechnen. Voraussetzung: beide Behandler führen die Analyse durch.

Wichtig:

  • Die Leistung ist auch berechnungsfähig, wenn Sie ausschließlich temporäre beziehungsweise orthodontische Implantate inserieren.
  • Die Nr. 9000 GOZ können Sie auch berechnen, wenn anschließend keine Implantatinsertion stattfindet (nicht möglich oder Patient entscheidet sich dagegen).  
  • Die Nummer 9000 ist berechnungsfähig vor und nach augmentativen Maßnahmen (Knochenaufbau).

Die Nr. 9000 GOZ umfasst ausschließlich die implantologische, fachlich-zahnmedizinische Planung. Die Kostenplanung berechnen Sie separat (Nr. 0030 GOZ oder 0040 GOZ, wenn zeitgleich FAL/FTL anfallen).

Das Verwenden einer individuellen Röntgenmessschablone zur diagnostischen Vorbereitung der Implantatposition ist Leistungsbestandteil der Nr. 9000 GOZ. Die Herstellung allerdings nicht.  

Die Material- und Laborkosten können Sie zusätzlich berechnen.