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Brandschutzhelfer
Pflicht-Zertifikats-Kurs: Kein Brandschutzhelfer – keine Erstattung bei Brandschäden

Mindestens 5% der Beschäftigten eines Unternehmens müssen zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. So schreiben es §10 Arbeitsschutzgesetz + ASR A2.2 vor! Idealerweise sind Sie als Inhaber ebenfalls geschult, um bei einem Mitarbeiterwechsel oder Ausfall auf der sicheren Seite zu sein. Wir haben einen kompetenten Brandschutzausbilder gewonnen, der neben der fachlichen Schulung viel Spaß und eine kurzweilige Ausbildung verspricht. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz:

Termin

Fr., 22.11.2024 14:00 - 18:00Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen