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Dokumentation in der Stuhlassistenz
Workshop
Grundsätzlich: Nur dokumentierte Leistungen sind auch tatsächlich erbracht! Die direkte Folge einer fehlenden oder lückenhaften Dokumentation ist der Honorarverlust. Dies betrifft sowohl den BEMA- als auch den GOZ-Bereich.
Die abrechenbaren Leistungen müssen sich aus der Behandlungsdokumentation ergeben und nicht die Behandlung aus der Abrechnungsdokumentation!