Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Am 1. Oktober 2022 trat das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dies gilt bis zum 7. April 2023. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.
Am 1. Oktober 2022 trat das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dies gilt bis zum 7. April 2023. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.
Bis zum 30. September 2022 wurden zwei Impfungen bzw. eine Impfung und eine Genesung als Nachweis für einen vollständigen Impfschutz anerkannt. Ab dem 1. Oktober 2022 sind für den Status „vollständig geimpft“ insgesamt drei Impfungen (alternativ zwei Impfungen und eine Genesung) notwendig.
Dementsprechend sind ab Oktober alle Arbeitgeber von Angestellten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, dazu verpflichtet, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter dem Gesundheitsamt zu melden, die keinen vollständigen Impfschutz besitzen.
Auch die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde zum 1. Oktober 2022 geändert:
Einige Maßnahmen aus der aktualisierten Arbeitsschutzverordnung: