Die Gewerbeaufsicht Bremen begeht seit Frühjahr 2024 die Zahnarztpraxen und prüft, ob alle Vorschriften rund um den Arbeitsschutz eingehalten werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- der Nachweis über die Betreuungsform im Rahmen des Arbeitsschutzes (DGUV-Vorschrift),
- die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, incl. psychischer Belastungen (gilt auch für die Beschäftigen im Praxislabor, falls vorhanden),
- Schwangerschaft (Beschäftigungsverbot)
- das Verzeichnis über die Gefahrstoffe,
- Nachweise über die regelmäßigen Unterweisungen,
- Nachweise über die ärztliche Vorsorge der Mitarbeiter,
- Ersthelfer/Brandschutzhelfer,
- die Aushänge Flucht- und Rettungsplan,
- der E-Check (STK/MTK), etc.
Wer an unserem BuS-Dienst teilnimmt und die dazugehörige kostenfreie epms-Software zum Arbeitsschutz nutzt und alle Fragen abgearbeitet hat, ist gut aufgestellt. Für die Begehung zum Arbeitsschutz berechnet das Gewerbeaufsichtsamt keine Kosten.