Bremen und BremerhavenPraxisbegehungen

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Die Behörden im Lande Bremen begehen und prüfen seit diesem Jahr die Zahnarztpraxen im Rahmen des Arbeitsschutzes, zur Aufbereitung von Medizinprodukten und zur Hygiene. Auch Praxen, die über ein DVT-Gerät verfügen, werden seit einiger Zeit nach dem Strahlenschutzgesetz/der Strahlenschutzverordnung begangen und kontrolliert.

 

Begehungen zumArbeitsschutz in Bremen

Die Gewerbeaufsicht Bremen begeht seit Frühjahr 2024 die Zahnarztpraxen und prüft, ob alle Vorschriften rund um den Arbeitsschutz eingehalten werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Nachweis über die Betreuungsform im Rahmen des Arbeitsschutzes (DGUV-Vorschrift),
  • die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, incl. psychischer Belastungen (gilt auch für die Beschäftigen im Praxislabor, falls vorhanden),
  • Schwangerschaft (Beschäftigungsverbot)
  • das Verzeichnis über die Gefahrstoffe,
  • Nachweise über die regelmäßigen Unterweisungen,
  • Nachweise über die ärztliche Vorsorge der Mitarbeiter,
  • Ersthelfer/Brandschutzhelfer,
  • die Aushänge Flucht- und Rettungsplan,
  • der E-Check (STK/MTK), etc.

Wer an unserem BuS-Dienst teilnimmt und die dazugehörige kostenfreie epms-Software zum Arbeitsschutz nutzt und alle Fragen abgearbeitet hat, ist gut aufgestellt. Für die Begehung zum Arbeitsschutz berechnet das Gewerbeaufsichtsamt keine Kosten.

 

Begehungen zurAufbereitung von Medizinprodukten in Bremen

In Vorbereitung auf zukünftige Praxisbegehungen verschickt das Gesundheitsamt Bremen zurzeit einen Fragebogen und bittet um Auskünfte zum praxisspezifischen Umsetzen der Anforderungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Wir bitten Sie, den Fragebogen auszufüllen und an das Gesundheitsamt zurückzusenden.

 

Begehungen zurAufbereitung von Medizinprodukten in Bremerhaven

Das Gesundheitsamt Bremerhaven führt routinemäßig Begehungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten und zur Hygiene durch. Die Begehungen werden angekündigt. Vorab erhält die Praxis eine Mail, der ein Selbstauskunftsbogen beigefügt ist. Dieser muss vom Praxisinhaber ausgefüllt und mindestens eine Woche vor dem Begehungstermin an das Gesundheitsamt zurückgeschickt werden.

Gerne berät Renate Friedrich Sie bei Fragen zum Arbeitsschutz und zur Aufbereitung von Medizinprodukten oder sie führt eine Vorab-Begehung vor Ort in Ihrer Praxis durch. Kosten für die Begehung vor Ort: 250,00 €

 

Begehungen nach demStrahlenschutzgesetz in Bremen

Die Gewerbeaufsicht Bremen begeht seit einiger Zeit die Zahnarztpraxen, die über ein DVT-Gerät verfügen.

Geprüft wird unter anderem:

  • liegt die Fachkunde im Strahlenschutz/DVT-Fachkunde vor,
  • sind Nachweise über fristgerechte Aktualisierungen vorhanden,
  • sind die Beschäftigten im Umgang mit den Röntgengeräten eingewiesen und werden regelmäßig unterwiesen,
  • wurden die Röntgengeräte beim Gewerbeaufsichtsamt und der Zahnärztekammer Bremen ordnungsgemäß angezeigt,
  • liegen Herstellerangaben, Abnahme- und Sachverständigenprüfberichte vor,
  • werden regelmäßig Konstanzprüfungen durchgeführt,
  • ist der Patientenschutz gewährleistet, etc.