Abschlussprüfung Sommer 2020
Zwischenprüfung 2020
Abschlussprüfung Sommer 2020
Zwischenprüfung 2020
Wichtig für alle KFO- und kieferchirurgischen Praxen: Ihre Auszubildenden müssen für mindestens 3 Monate innerhalb der regulären Ausbildungszeit in einer allgemeinzahnärztlichen Praxis im Land Bremen oder Niedersachsen ausgebildet werden. Von dieser außerbetrieblichen Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden mindestens einen Monat zusammenhängend (ganztags) absolvieren. Die Hospitation darf nicht in die Urlaubszeit der Auszubildenden bzw. in deren Blockunterrichtbzw. Berufsschulunterricht fallen. Die dokumentierte Hospitation ist Voraussetzung für das Zulassen zur Abschlussprüfung.
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Zahnärztekammer Bremen akzeptiert 30 Fehltage vom Berufsschulunterricht sowie 30 Fehltage in der Ausbildungspraxis.
Dieser Beschluss ist im Anmeldeformular zur Abschlussprüfung berücksichtigt, d. h. Fehlzeiten der Auszubildenden muss der Ausbilder darin angeben.
Die praktischen Prüfungen in Bremen finden am 10. und 12. Juni 2020 statt. Ob Unterricht für die Auszubildenden zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung noch stattfindet, liegt im Ermessen der jeweiligen Schule. In Bremen sind die Auszubildenden (Oberstufen) bis zur praktischen Prüfung berufsschulpflichtig, also bis zum 9. Juni 2020.
Die praktischen Prüfungen in Bremerhaven finden am 3. und 5. Juni 2020 statt. In Bremerhaven sind die Auszubildenden (Oberstufen) bis zur praktischen Prüfung berufsschulpflichtig, also bis zum 2. Juni 2020.
Telefonische Auskunft nicht möglich
Wir verstehen, dass Sie und Ihre Auszubildende neugierig auf die Prüfungsabschlussnote sind und diese schnellstmöglich in Erfahrung bringen möchten. Aus Datenschutzgründen können wir jedoch telefonisch keine Auskünfte über die Noten erteilen und bitten Sie um ein wenig Geduld. Die Auszubildenden erhalten am Tag der praktischen Prüfung eine vorläufige Bescheinigung, ob sie bestanden oder nicht bestanden haben bzw. in die mündliche Ergänzungsprüfung müssen. Die Gesamt-Prüfungsergebnisse für Bremen und Bremerhaven versenden wir per Post zeitgleich an alle Auszubildenden und Ausbildungspraxen.
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Abschlussprüfung, also mit der Aushändigung der vorläufigen Bescheinigung über das Bestehen. In diesem Moment endet das Ausbildungsverhältnis, unabhängig was für ein Enddatum im Berufsausbildungsvertrag steht. Die vorläufige Bescheinigung erhalten die Auszubildenden am Tag der praktischen Prüfung.
In diesem Jahr fällt die Freisprechungsfeier leider aus. Ihr könnt euch denken, warum :-).