Täglich werden in den Zahnarztpraxen Röntgenbilder angefertigt. Da stellen sich viele Betreiber häufig die Frage, welches Strahlenschutzmittel sie bei den unterschiedlichen Aufnahmetechniken verwenden sollen.
Gemäß Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL), Anlage III, vom 1. Juli 2020 müssen mindestens für die nachfolgenden Untersuchungsarten in der Zahnarztpraxis folgende Patientenschutzmittel vorhanden sein:
Untersuchungen mit intraoralem Bildempfänger (Dentaltubusaufnahme)
- Schilddrüsenschutzschild oder
- Schilddrüsenschutz („Kragen“) oder
- Patientenschutzschürze (die Schilddrüse schützend)
Untersuchungen mit extraoralem Bildempfänger (Panoramaschichtaufnahme,
Fernröntgenaufnahme, DVT-Aufnahme)
- Patientenschutzschürze (am Hals anschließend und den Rücken schützend)