PraxisführungStrahlenschutzmittel für Patienten beim Röntgen

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Täglich werden in den Zahnarztpraxen Röntgenbilder angefertigt. Da stellen sich viele Betreiber häufig die Frage, welches Strahlenschutzmittel sie bei den unterschiedlichen Aufnahmetechniken verwenden sollen.

Gemäß Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL), Anlage III, vom 1. Juli 2020 müssen mindestens für die nachfolgenden Untersuchungsarten in der Zahnarztpraxis folgende Patientenschutzmittel vorhanden sein:

Untersuchungen mit intraoralem Bildempfänger (Dentaltubusaufnahme)

  • Schilddrüsenschutzschild oder
  • Schilddrüsenschutz („Kragen“) oder
  • Patientenschutzschürze (die Schilddrüse schützend)

Untersuchungen mit extraoralem Bildempfänger (Panoramaschichtaufnahme,
Fernröntgenaufnahme, DVT-Aufnahme)

  • Patientenschutzschürze (am Hals anschließend und den Rücken schützend)

Der Sachverständige kontrolliert vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung sowie im Rahmen der wiederkehrenden fünfjährigen Sachverständigenprüfung, ob die entsprechenden Strahlenschutzmittel in der Praxis vorhanden sind.

Den Prüfbericht des Sachverständigen erhält nicht nur die Zahnarztpraxis, sondern auch das Gewerbeaufsichtsamt. Bitte beachten Sie, dass fehlende Patientenschutzmittel im Prüfbericht als Mangel deklariert werden. Wird dieser Mangel nicht zeitnah behoben und das Gewerbeaufsichtsamt über das Abstellen des Mangels informiert, ist mit einer zeitnahen Aufforderung oder einem Besuch der Gewerbeaufsicht in der Praxis zu rechnen.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat am 22.09.2022 eine Empfehlung zur Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen herausgegeben.

Nach der Empfehlung der SKK liegt die Verantwortung beim Strahlenschutzverantwortlichen, wann Patientenschutzmittel anzuwenden sind.

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Wir empfehlen, bei der Untersuchung mittels Röntgen die entsprechenden Patientenschutzmittel wie Schilddrüsenkragen, Strahlenschutzschild oder Strahlenschutzschürze einzusetzen. Auch aus psychologischen Gründen für den Patienten sollten die Praxen einheitlich agieren und Schutzmittel nutzen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat die S2k-Leitlinie für die dentale digitale Volumentomographie aktualisiert, Stand 31.12.2022:

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