UpdatePraxisbegehungen

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Die Behörden im Lande Bremen begehen und prüfen seit diesem Jahr die Zahnarztpraxen im Rahmen des Arbeitsschutzes, zur Aufbereitung von Medizinprodukten und zur Hygiene. Auch Praxen, die über ein DVT-Gerät verfügen, werden seit einiger Zeit nach dem Strahlenschutzgesetz/der Strahlenschutzverordnung begangen und kontrolliert.

 

Begehungen zumArbeitsschutz in Bremen

Die Gewerbeaufsicht Bremen begeht seit Frühjahr 2024 die Zahnarztpraxen und prüft, ob alle Vorschriften rund um den Arbeitsschutz eingehalten werden. Die Praxen, die an unserem Bus-Dienst teilnehmen und die kostenfreie epms-Software zum Arbeitsschutz nutzen und bearbeitet haben, sind gut aufgestellt.

Renate Friedrich bietet Vorort-Beratungen (Kosten 250,00 €) zu den Anforderungen bezüglich des Arbeitsschutzes in den Zahnarztpraxen an und unterstützt die Praxen dabei, diese umzusetzen.

 

Begehungen zurAufbereitung von Medizinprodukten in Bremen

Nach Aussage des Gesundheitsamtes Bremen fanden bislang nur vereinzelt Begehungen in Arztpraxen zur Aufbereitung von Medizinprodukten und zur Hygiene statt. Es gibt keine Schwerpunkte bei den Begehungen (zum Beispiel stadtteilbezogen, MKG, etc.). Wann und welche Arzt- oder Zahnpraxen geprüft werden, entscheidet das Gesundheitsamt individuell.

 

Begehungen zurAufbereitung von Medizinprodukten in Bremerhaven

Das Gesundheitsamt Bremerhaven führt routinemäßig Begehungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten und zur Hygiene durch. Die Begehungen werden angekündigt. Vorab erhält die Praxis eine Mail, der ein Selbstauskunftsbogen beigefügt ist. Dieser muss vom Praxisinhaber ausgefüllt und vor dem Begehungstermin an das Gesundheitsamt zurückgeschickt werden. Wie das Gesundheitsamt berichtet, prüfen die Begeherinnen von Süd nach Nord. Die Begehungen in Wulsdorf (im Süden von Bremerhaven) sind abgeschlossen. Als nächstes werden die KFO-Praxen geprüft. 

Gerne berät und unterstützt Renate Friedrich Sie bei Fragen zum Arbeitsschutz, zur Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten oder sie führt eine Vorab-Begehung vor Ort in Ihrer Praxis durch. Kosten für die Beratung in Ihrer Praxis: 250,00 €. Bei Bedarf wenden Sie sich gerne an Renate Friedrich: E-Mail: r.friedrich@zaek.hb.de/Telefon: 0421 33303-40


 

Entsorgung vongefährlichen Praxisabfällen/Sonderabfall

Eine Mitarbeiterin von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ruft sukzessive in allen Arzt- und Zahnarztpraxen an und erkundigt sich nach der Entsorgung von Amalgamresten, Sonderabfällen und von Chemikalien, zum Beispiel Entwickler- und Fixierbad von Entwicklungsmaschinen bei analogem Röntgen.

Sie bittet die Praxen, als Nachweis einer fachgerechten Entsorgung die Entsorgungsverträge an die Behörde zu schicken/zu mailen. Wir empfehlen Ihnen, dieser Bitte nachzukommen.