Praxisführung - GOZ-TippsZuschläge: welche, wann, wofür?

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Teil 1 – Zuschläge in der GOZ

Bestimmte zahnärztlich-chirurgische Leistungen aus der GOZ und GOÄ sind zuschlagsberechtigt. Ebenso löst das Verwenden eines Operationsmikroskops oder das „Lasern“ bei einigen Behandlungen einen Zuschlag aus. Sie haben Notdienst? Auch hier können Sie einen Zuschlag berechnen.

Kennen Sie alle Zuschläge und ihre Berechnungsgrundlagen? Vorweg, ein Zuschlag muss auf der Rechnung immer direkt unter der Leistung stehen, die den Zuschlag auslöst. Das gilt für alle Zuschläge.

 

Zuschlag für das Anwenden eines OperationsmikroskopsNr. 0110 GOZ

Der OP-Mikroskop Zuschlag ist neben folgenden Gebührennummern berechnungsfähig:

  • 2195 GOZ, 2330 GOZ, 2340 GOZ, 2360 GOZ, 2410 GOZ, 2440 GOZ, 3020 GOZ, 3030 GOZ, 3040 GOZ, 3045 GOZ, 3060 GOZ, 3110 GOZ, 3120 GOZ, 3190 GOZ, 3200 GOZ, 4090 GOZ, 4100 GOZ, 4130 GOZ, 4133 GOZ, 9100 GOZ, 9110 GOZ, 9120 GOZ, 9130 GOZ und 9170 GOZ.

Worauf müssen Sie achten?

  • Die Nr. 0110 GOZ kann einmal je Patient/Behandlungstag berechnet werden (das gilt auch, wenn Sie mehrere zuschlagbsberechtigte Leistungen erbringen) und
  • „nur“ mit dem 1,0-fachen Faktor (es sei denn, Sie haben nach § 2 Abs. 1 GOZ den Zuschlag „frei“vereinbart).
  • Neben einem Chirurgie- und/oder Laserzuschlag kann die Nr. 0110 GOZ berechnet werden.

Achtung: eine Lupenbrille oder ein Endoskop löst keinen Zuschlag aus.

Sie setzen das OP-Mikroskop bei nicht zuschlagsberechtigten Leistungen ein? In diesem Fall ist die Anwendung des Operationsmikroskops gemäß § 5 Abs. 2 GOZ bzw. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ bei der Bemessung der Grundleistung zu berücksichtigen.

 

Zuschlag für das Anwenden eines LasersNr. 0120 GOZ

Die Nr. 0120 GOZ ist neben folgenden Leistungen berechnungsfähig:

  • 2410 GOZ, 3070 GOZ, 3080 GOZ, 3210 GOZ, 3240 GOZ, 4080 GOZ, 4090 GOZ, 4100 GOZ, 4130 GOZ, 4133 GOZ und 9160 GOZ.

Wie berechnen Sie den Laser-Zuschlag?

  • Der Zuschlag nach der Nr. 0120 GOZ kann an einem Behandlungstag „nur“ einmal je Patient/Behandlung berechnet werden (mehrere zuschlagsberechtigte Leistungen lösen keine Mehrfachberechnung aus!)
  • Der Zuschlag nach der Nr. 0120 GOZ beträgt 100 v. H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung, jedoch nicht mehr als 68 Euro. Einfach gesagt, der 1,0-fache Satz der Leistung, die den Zuschlag auslöst (keine der zuschlagauslösenden Leisungen verfügt über einen Einfachsatz von 68 Euro).
  • Sie haben die Möglichkeit nach § 2 Abs. 1 GOZ, die Höhe des Zuschlags zu vereinbaren.
  • Der Laserzuschlag darf neben dem Zuschlag für das OP-Mikroskop und neben Chirurgiezuschlägen berechnet werden.

Sie setzen den Laser bei nicht zuschlagsberechtigen Lesitungen als qualitätsverbessernde Maßnahme ein? In diesem Fall steigern Sie die Hauptleistung gemäß § 5 Abs. 2 GOZ und treffen gegebenenfalls eine Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ.

Sie führen mittels Laser eine selbstständige in der GOZ nicht beschriebene Leistung durch? Dann berechnen Sie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog. Die BZÄK hat in ihren Katalog der analog zu berechnenden Leistungen bereits mehrere Laser-Behandlungsmaßnahmen aufgenommen.

BZÄK-Katalog und weitere Informationen im Bereich GOZ auf dieser Website.

 

Chirurgie-ZuschlägeNrn. 0500 bis 0530 GOZ

Die Zuschläge dienen zum Ausgleich für entstehende Kosten (Aufbereiten von wiederverwendbaren OP-Materialien, oder von nicht berechnungsfähigen Einmalartikel, …) bei ambulanten Eingriffen.

Sie sind ausschließlich zur genannten Leistung berechenbar. Ihre Höhe bemisst sich nach dem Umfang des Eingriffs und ist von der jeweiligen Punktzahl der chirurgischen Leistung abhängig.

Nr. 0500 GOZ
für folgende Leistungen (250-499 Punkte):

  • 3020 GOZ, 3030 GOZ, 3090 GOZ, 3100 GOZ, 3110 GOZ, 3130 GOZ, 3190 GOZ, 3230 GOZ, 3250 GOZ, 3280 GOZ, 4090 GOZ, 4130 GOZ, 9090 GOZ und 9160 GOZ

Nr. 0510 GOZ
für folgende Leistungen (500-799 Punkte):

  • 3040 GOZ, 3045 GOZ, 3120 GOZ, 3140 GOZ, 3160 GOZ, 3200 GOZ, 3240 GOZ, 3260 GOZ, 3270 GOZ, 9020 GOZ, 9140 GOZ, 9150 GOZ und 9170 GOZ

Nr. 0520 GOZ
für folgende Leistung (800-1199 Punkte):

  • 4133 GOZ

Nr. 0530 GOZ
für folgende Leistungen (1200 und mehr Punkte):

  • 9010 GOZ, 9100 GOZ, 9110 GOZ, 9120 GOZ und 9130 GOZ

Was müssen Sie noch wissen?

  • Sie dürfen „nur“ einen OP-Zuschlag pro Patient/Behandlung berechnen. Wenn Sie mehrere zuschlagsberechtigte Leistungen durchführen, berechnen Sie (selbstverständlich) den höchsten Zuschlag.
  • Das gilt auch, wenn Sie zeitgleich zuschlagsberechtigte Leistungen aus der GOÄ erbringen.
  • Die Zuschläge für das OP-Mikroskop bzw. den Laser dürfen neben OP-Zuschlägen berechnet werden.
  • Der Zuschlag wird mit dem 1,0-fachen Satz berechnet.
  • Eine Berechnung über dem 1,0-fachen Satz ist möglich, wenn Sie eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ treffen.

Achtung: Wird ein Patient am selben Tag wegen derselben Erkrankung noch stationär behandelt, ist für die ambulante Behandlung kein Zuschlag ansetzbar. Das gilt nicht, wenn die stationäre Behandlung unvorhersehbar war und aufgrund von späteren Komplikationen stattfand. In diesem Fall besteht eine Begründungspflicht!