Teil 1 – Zuschläge in der GOZ
Bestimmte zahnärztlich-chirurgische Leistungen aus der GOZ und GOÄ sind zuschlagsberechtigt. Ebenso löst das Verwenden eines Operationsmikroskops oder das „Lasern“ bei einigen Behandlungen einen Zuschlag aus. Sie haben Notdienst? Auch hier können Sie einen Zuschlag berechnen.
Kennen Sie alle Zuschläge und ihre Berechnungsgrundlagen? Vorweg, ein Zuschlag muss auf der Rechnung immer direkt unter der Leistung stehen, die den Zuschlag auslöst. Das gilt für alle Zuschläge.