Zur Erinnerung: Das Thema Sterilgutassistentin ist für Zahnarztpraxen obsolet. Alle Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) haben mit ihrer Ausbildung die erforderlichen Sachkenntnisse zur Freigabe der Medizinprodukte erworben. Was heißt das für die Praxis? Alle Mitarbeiter, die ihre Ausbildung nach der alten Prüfungsordnung abgeschlossen haben, also Zahnarzthelferinnen (ZAH) sind, müssen ihr Wissen aktualisieren. Diese Regelung gilt für Bremen und für Niedersachsen.