Gewinnen, Herstellen und AnwendenBlutprodukte in der Zahnheilkunde

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Am 20.11.2023 trat die „Richtlinie der Bundeszahnärztekammer zur Gewinnung von Blut und zur Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde“ in Kraft. Sie basiert auf der Änderung des Transfusionsgesetzes von 2019.

Die Richtlinie gibt den Stand der Wissenschaft und Technik für die Entnahme einer geringfügigen Menge Eigenblut zum Herstellen von Produkten für die zahnärztliche Behandlung wieder, insbesondere für:

  • das Gewinnen von Blut,
  • das Herstellen von Blutprodukten,
  • das Anwenden von Blutprodukten,
  • deren Dokumentation und Qualitätssicherung,
  • die Qualifikation und die Aufgaben, der im engen Zusammenhang mit der Anwendung von Blutprodukten tätigen Personen sowie
  • den Umgang mit nicht angewendeten Blutprodukten.

Die Blutabnahme für diagnostische Zwecke (zum Beispiel zur Bestimmung bestimmter Blutparameter) ist durch die zahnärztliche Approbation nicht gedeckt.

Das Anwenden von Blutprodukten in der Zahnheilkunde dient zur Unterstützung regenerativer Prozesse der Hart- und Weichgewebe nach operativen Eingriffen wie zum Beispiel

  • Zahnextraktionen und operative Zahnentfernungen,
  • Wundrevisionen (Verhinderung, Behandlung, auch bei antiresorptivaassoziierten Osteonekrosen),
  • implantologische Eingriffe,
  • Knochenaufbaumaßnahmen im Bereich des Alveolarfortsatzes,
  • parodontologische Eingriffe.

Das Anwenden von Blutprodukten erfolgt streng autolog. Das bedeutet, entnommenes Blut wird nach Prozessierung demselben Patienten im Rahmen eines operativen Eingriffes wieder zugeführt.

Die neue Richtlinie zu Blutprodukten in der Zahnarztheilkunde vom 20. November 2023 finden Sie auf der Website der BZÄK.

BZÄK