Professionelle Vorsorge durch den Zahnarzt
Seit dem 01.07.1999 bieten gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit an, bei Kindern vom 3. bis 6. Lebensjahr auch im Bereichder Zahnheilkunde Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen.
Neben dem Aufklärungsgespräch über zahngesundes Verhalten ist die Ermittlung der individuellen Kariesgefährdung eines Kindes ein wesentlicher Punkt. Unverständlicher weise wurde hierbei versäumt, zeitgemäße und moderne diagnostische Hilfsmittel zur Kariesrisikobestimmung in den Leistungskatalog aufzunehmen. Trotz wissenschaftlicher Akzeptanz. So soll aus der Anzahl der bereits vorhandenen Füllungen bzw. kariösen Läsionen die Kariesgefährdung eines Kindes ermittelt werden. Sinnvoller ist es sicherlich, die Kariesgefährdung eines Kindes zu ermitteln, bevor es einen klinischen Schaden an den Zähnen gegeben hat, z. B. durch die Karies-Risiko-Diagnostik.
Die Karies-Risiko-Diagnostik und die individuell auf ihren Befund abgestimmten vorbeugenden Maßnahmen zur Kariesvermeidung sind nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Ihr privates Engagement ist hier notwendig: Bei der Prävention entstehen zunächst Kosten, jedoch können durch die Gesunderhaltung der Zähne Kosten für teure Reparaturen oder Zahnersatz stark reduziert werden. Ihre Entscheidung, in die Vorsorge zu investieren, ist also eine wichtige Entscheidung für Ihre Zukunft. Ihr Zahnarzt informiert Sie gerne ausführlich über die Möglichkeiten und Vorteile eines umfassenden Vorsorgeprogramms und die damit verbundenen Kosten.