Famulatur in einerFamulaturpraxis
Studierende, die ab dem 1. Oktober 2021 ihr Studium begonnen haben, müssen als verpflichtenden Bestandteil eine Famulatur absolvieren (§15 Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO)).
Die 4-wöchige Famulatur ist zwischen dem fünften und neunten Semester (nach dem Physikum) zu absolvieren. Sie kann in einer Praxis (zahnärztliche Einrichtung) als „Block“ oder verteilt auf zwei Praxen (jeweils 2 Wochen) durchgeführt werden.
Hier finden Sie Informationen und die notwendigen Vereinbarungen: