Zulassung zur Abschlussprüfung bei Fehlzeiten während der 36-monatigen Ausbildungszeit.
Der Berufsbildungsausschuss (BBA) hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Zahnärztekammer Bremen akzeptiert 30 Fehltage beim Berufsschulunterricht sowie 30 Fehltage in der Ausbildungspraxis.
Dieser Beschluss ist im Anmeldeformular zur Abschlussprüfung berücksichtigt, d. h. Fehlzeiten der Auszubildenden muss der Ausbilder darin angeben.