Gesetzliche Fortbildungspflicht für Zahnärzte nach § 95 d SGB VFortbildungspflicht & Fortbildungspunkte

BZÄK-Fortbildungsleitsätze

Die Bundeszahnärztekammer und die DGZMK hat für die zahnärztliche Fortbildung Leitsätze verfasst. Nach diesen Leitsätzen finden unsere Veranstaltungen statt. Externe Anbieter, die Ihre Veranstaltung mit Fortbildungspunkten versehen möchten, müssen sich an diese Leitlinien halten.

 

BZÄK/DGZMKFortbildungspunkte

Wie viel Punkte bekommt welche Veranstaltung?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BZÄK.

 

nach § 95d SGB VZertifikat einreichen

Alle 5 Jahre müssen Zahnärzte ihre Fortbildungspflicht nach dem SGB V nachweisen. Jeder hat seinen individuellen 5-Jahres-Zeitraum (nähere Informationen finden Sie in unseren Publikationen des KammerXpress).

Es gibt 2 Modelle:

Modell 1:
Pflicht nach SGB V: Sie erwerben 125 Punkte in 5 Jahren.

Modell 2:
freiwilliges Fortbildungskonzept nach der BZÄK: 150 Punkte in 3 Jahren.

Zertifikate einreichen:

Sie tragen Ihre Veranstaltungen auf unser Formblatt ein. Wichtig: Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift und die Kopien der Zertifikate bitte dem Formblatt beifügen.

Sie erhalten von uns Ihren Nachweis über Ihre erfüllte Fortbildungspflicht. Die KZV informieren wir automatisch (KZV hat die Prüfpflicht).

nach § 95d SGB VGesetzliche Fortbildungspflicht

Wann fängt mein Fortbildungszyklus wieder an? Ich habe schon wieder 180 Punkte zusammen, soll ich sie einreicht? Wie viele Punkte muss ich überhaupt sammeln?

  • Der Gesetzgeber führte 2004 die Pflicht zur fachlichen Fortbildung ein (§95d SGB V)
  • Jeder Vertragszahnarzt muss in 5 Jahren 125 Fortbildungspunkte sammeln.
  • Es gilt immer ein fester Zeitraum von 5 Jahren.
  • In diesen 5 Jahren sammeln Sie mindestens 125 Fortbildungspunkte.
  • Spätestens zum Ende IHRES Zeitraumes reichen Sie Ihre Punkte bei der Kammer ein.
  • Welches IHR 5-Jahreszyklus ist, hängt vom Datum Ihrer Zulassung ab:
    • Für alle, die vor dem oder am 30.06.2004 zugelassen wurden, startet der 5-Jahreszyklus am 01.07.2004.
    • Für alle, die nach dem 30.06.2004 zugelassen wurden, startet der 5-Jahreszyklus am Tag der Zulassung.
 

Beispiele

Ich bin vor dem oder am 30.06.2004 zugelassen

  • Erster 5-Jahreszyklus: 01.07.2004 - 30.06.2009
  • Zweiter 5-Jahreszyklus: 01.07.2009 - 30.06.2014
  • Dritter 5-Jahreszyklus: 01.07.2014 - 30.06.2019
  • usw.

Ich bin zugelassen am 22.08.2006

  • Erster 5-Jahreszyklus: 22.08.2004 - 21.08.2011
  • Zweiter 5-Jahreszyklus: 22.08.2011 - 21.08.2016
  • Dritter 5-Jahreszyklus: 22.08.2016 - 21.08.2021
  • usw.
 

Zusammenfassung

  • Gesetzliche Pflicht zur Fortbildung (Honorarkürzungen vorbeugen).
  • 125 Punkte in 5Jahren.
  • Jeder Zahnarzt hat seinen eigenen 5-Jahresfortbildungszyklus.
 

Einreichen

  • 1x innerhalb Ihres 5-Jahresfortbildungszyklus: Wann immer Sie möchten, es gibt keinen festen Termin innerhalb des Zyklus.
  • Das Formular finden Sie hier im Abschnitt Downloads. Dort die Kurse eintragen und die Zertifikate in Kopie beifügen.
  • Innerhalb eines Zyklus 150 Punkte in 3 Jahren erreicht = zusätzliches Premiumzertifkat.

Angestellte Zahnärzte

Punkte sammeln gilt auch für angestellte Zahnärzte
Angestellte Zahnärzte unterliegen ebenfalls der Fortbildungspflicht nach§ 95dSGBV.

Für das Einhalten der Fortbildungspflicht ist der Arbeitgeber, d. h. der Praxisinhaber verantwortlich. Kommt der angestellte Zahnarzt seiner Fortbildungspflicht nicht nach, trifft die gesetzlich vorgegebene Honorarkürzung das Praxis-Honorarkonto.

Wann beginnt die Fortbildungspflicht für Sie als angestellter Zahnarzt?

Welches IHR 5-Jahreszyklus ist, hängt vom Datum der Aufnahme Ihrer Tätigkeit als angestellter Zahnarzt ab:

  • Für angestellte Zahnärzte beginnt der 5-Jahreszyklus mit dem Tätigkeitsbeginn.
  • Für angestellte Zahnärzte, die zuvor eine eigene Zulassung hatten, bleibt der 5-Jahreszyklus ab Zulassung bestehen.
  • Für ehemalige angestellte Zahnärzte, die mit eigner Zulassung tätig werden, bleibt der 5-Jahrcszyklus ab Tätigkeitsbeginn als angestellter Zahnarzt bestehen.

Jeder angestellte Zahnarzt muss in 5 Jahren 125 Fortbildungspunkte sammeln. Es gilt immer ein fester Zeitraum von 5Jahren. In diesen 5 Jahren sammeln Sie mindestens 125 Fortbildungspunkte. Spätestens zum Ende IHRES Zeitraumes reichen Sie Ihre Punkte bei uns ein.

Übrigens:
Vorbereitungs-, Weiterbildungs-und Endastungsassistenten unterliegen nicht der gesetzlichen Fortbildungspflicht nach §95dSGBV.