Angestellte Zahnärzte
Punkte sammeln gilt auch für angestellte Zahnärzte
Angestellte Zahnärzte unterliegen ebenfalls der Fortbildungspflicht nach§ 95dSGBV.
Für das Einhalten der Fortbildungspflicht ist der Arbeitgeber, d. h. der Praxisinhaber verantwortlich. Kommt der angestellte Zahnarzt seiner Fortbildungspflicht nicht nach, trifft die gesetzlich vorgegebene Honorarkürzung das Praxis-Honorarkonto.
Wann beginnt die Fortbildungspflicht für Sie als angestellter Zahnarzt?
Welches IHR 5-Jahreszyklus ist, hängt vom Datum der Aufnahme Ihrer Tätigkeit als angestellter Zahnarzt ab:
- Für angestellte Zahnärzte beginnt der 5-Jahreszyklus mit dem Tätigkeitsbeginn.
- Für angestellte Zahnärzte, die zuvor eine eigene Zulassung hatten, bleibt der 5-Jahreszyklus ab Zulassung bestehen.
- Für ehemalige angestellte Zahnärzte, die mit eigner Zulassung tätig werden, bleibt der 5-Jahrcszyklus ab Tätigkeitsbeginn als angestellter Zahnarzt bestehen.
Jeder angestellte Zahnarzt muss in 5 Jahren 125 Fortbildungspunkte sammeln. Es gilt immer ein fester Zeitraum von 5Jahren. In diesen 5 Jahren sammeln Sie mindestens 125 Fortbildungspunkte. Spätestens zum Ende IHRES Zeitraumes reichen Sie Ihre Punkte bei uns ein.
Übrigens:
Vorbereitungs-, Weiterbildungs-und Endastungsassistenten unterliegen nicht der gesetzlichen Fortbildungspflicht nach §95dSGBV.