BuS-Dienst

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer zu einer Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung. Diese Verpflichtung wird von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften durch Praxisbegehungen.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat deswegen in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer ein berufsspezifisches BuS-Dienst-Konzept entwickelt. Die Zahnärztekammer Bremen hat sich, wie viele andere deutsche Zahnärztekammern auch, diesem erfolgreichen Konzept angeschlossen.

 

Wesentliche BestandteileKonzept

  • der Praxisinhaber wird zum Sicherheitsverantwortlichen geschult
  • eine Mitarbeiterin wird zur Sicherheitsbeauftragten fortgebildet
  • praxisorientiertes Handbuch und kostenlose Aktualisierung
  • Internetpräsentation unter bus-dienst.info zu allen Themen rund um den BuS-Dienst
  • Telefonhotline BuS-Dienst zum Ortstarif.

Durch die Schulung zum Sicherheitsverantwortlichen führt der Praxisinhaber die Erstbegehung seiner Praxis selbst durch und dokumentiert dieses. Da die Erstbegehung vom Praxisinhaber selbst gemacht wird, kann er sicher sein, dass keine sensiblen Daten seine Praxis verlassen.

Weitere Informationen unter bus-dienst.info