Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer zu einer Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung. Diese Verpflichtung wird von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften durch Praxisbegehungen.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat deswegen in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer ein berufsspezifisches BuS-Dienst-Konzept entwickelt. Die Zahnärztekammer Bremen hat sich, wie viele andere deutsche Zahnärztekammern auch, diesem erfolgreichen Konzept angeschlossen.