Ihre Praxis alsFamulaturpraxis
Die neue Approbationsordnung sieht eine verpflichtende vierwöchige Famulatur während des Studiums der Zahnmedizin vor.
Die Famulatur kann in zwei Blöcke à zwei Wochen aufgeteilt und in einer Zahnarztpraxis oder einer zahnärztlichen Einrichtung absolviert werden. Sie erfolgt während der semesterfreien Zeit nach bestandenem ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Die Uni Bremen bietet keinen Studiengang Zahnmedizin an. Um trotzdem Studenten der Zahnmedizin schon frühzeitig für den Standort zu begeistern und damit später potenzielle Zahnärzte (Angestellte, Nachfolger etc.) für Ihre Praxis und unseren Kammerbereich zu gewinnen, bietet die Famulatur eine Möglichkeit.
Wichtig:
Für die Famulatur bedarf es einer Vereinbarung zur Durchführung mit der entsprechenden Universität der/des Studierenden. Dazu legt die/der Student/in dem Studierendensekretariat die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung vor. Nach Bestätigung durch die Universität nehmen die Studierenden die Vereinbarung wieder mit in die Famulaturpraxis.
Hier finden Sie Informationen und die notwendigen Vereinbarungen: