Praxisbewertung

Bewertung einer Praxis

Die Bewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis (oder bei Berufsausübungsgemeinschaften des Gesellschaftsanteils eines Partners) kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden:

  • Tod eines niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes
  • Verkauf einer Praxis
  • Ausscheiden eines Partners aus einer Berufsausübungsgemeinschaft wegen Todes, Berufsunfähigkeit, Kündigung oder Ausschlusses sowie
  • Scheidung eines Praxisinhabers.

In diesem Fall muss, sofern sich die Beteiligten über den Verkehrswert der Praxis/des Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft nicht einigen, der Verkehrswert verbindlich festgestellt werden. Und das kann die Kammer für Sie tun.

Ende 2009 beschloss der Vorstand der Zahnärztekammer Bremen, eine sogenannte Praxisbewertungskommission ins Leben zu rufen. Grund: Andere Landeskammern bieten ihren Mitgliedern diesen Service auch an, der eine kostengünstige Alternative zu den Angeboten der Freien Sachverständigen darstellt. Mitglieder sind der Zahnarzt Dr. Ekkehard Fischer, der den fachlichen Sachverstand einbringt und Jörg Bauer, Hauptgeschäftsführer der Kammer, der den kaufmännischen Bereich abdeckt.

Was tut die Kommission?

Praxisinhaber, die ihre Praxis abgeben möchten, können die Kommission beauftragen, ihre Praxis preislich zu bewerten. Dies geschieht durch eine Begehung der Praxis im Beisein des Inhabers und eines möglichen Interessenten, der die Praxis übernehmen möchte. Die Kommission erstellt eine Bewertung, was sowohl den materiellen als auch den immateriellen Praxiswert einschließt. Die Gebühr für eine Praxisbewertung ist abhängig vom Praxiswert und liegt zwischen 2.500,00 € und 5.000,00 €.

Eine weitere Möglichkeit: einen freien Sachverständigen zu beauftragen. Es empfiehlt sich, vor Auftragserteilung zu klären, ob der Sachverständige von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und beeidigt worden ist, da die Bezeichnungen "Sachverständiger" oder "Gutachter" rechtlich nicht geschützt sind.