Fachliche Gesichtspunkte
Kunststoffe, die plastisch in den Zahndefekt eingebracht werden und darin dann zur festen Füllung aushärten, haben die unangenehme Eigenschaft, daß sie schrumpfen.
Streng genommen sind sie von Anfang an undicht, weil zwischen der Füllung und der Zahnwand ein Spalt besteht. Je größer die Füllung, um so stärker die Schrumpfung und um so größer der Spalt. Daher sind Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich nur dann sinnvoll und fachlich zu vertreten, wenn sie sehr klein sind.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Nachteile möglichst gering zu halten. Dies setzt allerdings eine sehr aufwendige Füllungstechnik voraus, bei der Haftvermittler zwischen Zahnbein bzw. -schmelz und Kunststoff verwendet und die Füllungen schichtweise gehärtet werden.
Dieser Aufwand, der aus fachlichen Gründen unbedingt erforderlich ist, will man mit Kunststoff-Füllungen im Seitenzahngebiet keinen Schiffbruch erleiden, ist nicht mit dem Aufwand vergleichbar, der für das Legen einer Amalgamfüllung notwendig ist.
Diese Maßnahmen sind daher auch keine Kassenleistung, sondern werden über die private Gebührenordnung berechnet. Dies ist aber eine Möglichkeit, weiße Füllungen zu erhalten, wenn man sich nicht für die noch aufwendigeren laborgefertigten Inlays aus zahnfarbenen Materialien entscheiden kann oder möchte.
Muß jedoch fast die gesamte Kaufläche durch eine Füllung ersetzt werden, sollte hierfür kein Kunststoff verwendet werden, da er dem Kaudruck und dem Abrieb auf Dauer nicht standhält. Hier sollte - will man kein Amalgam verwenden - auf laborgefertigte Füllungen aus Gold oder zahnfarbenen Materialien ausgewichen werden. Diese sind jedoch keine Vertragsleistung und müssen privat berechnet werden.