Der Gesetzgeber fordert neben dem Brandschutzbeauftragten auch die Pflicht der regelmäßigen Brandschutzbegehung. Grundlage der Brandschutzbegehung ist der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Sie müssen sicherstellen, dass Sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung getroffen haben.