mit Jens HohendornBrandschutzbegehung

 

Und das macht Jens bei Ihnen:

Der Gesetzgeber fordert neben dem Brandschutzbeauftragten auch die Pflicht der regelmäßigen Brandschutzbegehung. Grundlage der Brandschutzbegehung ist der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Sie müssen sicherstellen, dass Sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung getroffen haben.

Die wesentlichen Aufgaben im Klartext:

  1. Ist alles vor Ort, um im Notfall zu reagieren? Vom Löscher bis zur Notfallbehandlung?
  2. Weiß jeder über die Abläufe Bescheid und funktionieren diese reibungslos?

Jens prüft bei Ihnen:

  • die Fluchtwege
  • die Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
  • die Feuerlöscher (Funktion, Anzahl und Größe)
  • die Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken
  • ob die Brandschutzordnung Teil A-B-C vorhanden ist
  • ob die Flucht- und Rettungswegepläne vorhanden sind.


Jens erstellt für Sie:

  • Brandschutzordnung Teil A
  • Betriebsanweisungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Gefahrstoffe bzw. Gefahrstoffkataster.
 

Sie haben Interesse?

Sie wollen, dass unser Brandschutzmeister Ihre Praxis feuerfest macht? Oberbrandmeister Jens Hohendorn kommt zu Ihnen. Für Ihr QM erhalten Sie einen Abschlussbericht. Jens erstellt für Sie alle notwendigen Dokumente.

Buchen Sie jetzt Ihre persönliche Brandschutzbegehung:

info@fizaek-hb.de
0421 333 03-70

Kosten: 349,- Euro.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und Ihre Buchung.