Informationen zum Corona-Virus. Frau Friedrich hat für Sie die wichtigsten Links zusammengestellt.
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In bestimmten Fällen können Erwerbstätige oder Arbeitgeber einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz geltend machen. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abschließend geregelt.