Famulatur für Praxen

Ihre Praxis alsFamulaturpraxis

Die neue Approbationsordnung sieht eine verpflichtende vierwöchige Famulatur während des Studiums der Zahnmedizin vor.

Die Famulatur kann in zwei Blöcke à zwei Wochen aufgeteilt und in einer Zahnarztpraxis oder einer zahnärztlichen Einrichtung absolviert werden. Sie erfolgt während der semesterfreien Zeit nach bestandenem ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

Die Uni Bremen bietet keinen Studiengang Zahnmedizin an. Um trotzdem Studenten der Zahnmedizin schon frühzeitig für den Standort zu begeistern und damit später potenzielle Zahnärzte (Angestellte, Nachfolger etc.) für Ihre Praxis und unseren Kammerbereich zu gewinnen, bietet die Famulatur eine Möglichkeit.

Wichtig:
Für die Famulatur bedarf es einer Vereinbarung zur Durchführung mit der entsprechenden Universität der/des Studierenden. Dazu legt die/der Student/in dem Studierendensekretariat die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung vor. Nach Bestätigung durch die Universität nehmen die Studierenden die Vereinbarung wieder mit in die Famulaturpraxis.

Hier finden Sie Informationen und die notwendigen Vereinbarungen:

Bewerbung alsFamulaturpraxis

Pflichtfeld
Pflichtfeld
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Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld / gültige E-Mail Adresse erforderlich

Auswahlkriterien für interessierte Praxen

Berufserfahrung
des Famulatur-Zahnarztes

Mindestens dreijährige selbstständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Deutschland, einem anderen EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz, in eigener Verantwortung (Praxis BAG, Praxisgemeinschaft, MVZ)

Persönliche Eignung
des Famulatur-Zahnarztes

Beteiligung an vereinbarter Qualitätssicherung in der universitären Lehre (z. B. durch die Dokumentation erfüllter Aufgaben durch die Studierenden, Evaluation mittels Fragebogen sowohl von Studierenden als auch durch Zahnärzte, Teilnahme an den Kooperationspraxen-Treffen)

Nachweis regelmäßiger, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehender Fortbildungen (> 125 Fortbildungspunkte im Zeitraum von fünf Jahren, z. B. Fortbildungssiegel der Kammer oder der DGZMK)

Teilnahme an qualitätsfördernden Maßnahmen (z. B. Qualitätszirkel, QM-System)

Struktur und Arbeitsspektrum
der Famulatur-Praxis

Ausreichende Anzahl an Patienten

Ausreichende personelle Ausstattung mit fortgebildeten ZFA in der Praxis

Anwesenheit eines approbierten Zahnarztes während der Famulatur des/der Studierenden (Anleitung, ständige Aufsicht und Kontrolle) ist gewährleistet

Verschiedene zahnärztliche Berufs- und Tätigkeitsfelder können vermittelt werden

Pflichtfeld
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