Praxisführung - GOZ-TippsAnalogberechnung, ein Fremdwort

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Das Gebührenverzeichnis der GOZ erfasst nicht alle möglichen Leistungen der modernen Zahnheilkunde. Diesen Umstand hat der Gesetzgeber berücksichtigt und die sogenannte analoge Bewertung vorgesehen. Das Berechnen in der Analogie ist in § 6 Abs. 1 GOZ beschrieben.  

Voraussetzung für die Analogberechnung:

  • Die Leistung ist nicht in der GOZ oder im geöffneten Bereich der GOÄ beschrieben.
  • Es muss sich um eine selbstständige Leistung handeln.
    Selbstständig heißt: die Maßnahme ist nicht Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung.
  • Die Leistung ist nicht im nach § 6 Abs. 2 GOZ geöffneten Bereich der GOÄ enthalten.

Wie finden Sie eine geeignete Analogleistung?

  • Sie suchen im Gebührenverzeichnis der GOZ eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus.  

Was müssen Sie bei der Rechnung beachten? 

  • Die  ausgewählte  Gebührennummer  muss  als  analoge  Leistung  erkennbar  und  mit einen „a/A“ gekennzeichnet sein.  
  • Die Leistung ist für den Zahlungspflichtigen verständlich zu beschreiben und soll den Hinweis „entsprechend“ enthalten.